2.4.2 Lic. phil. D. hielt im neuropsychologischen Untersuchungsbericht vom 12. Mai 2019 gestützt auf die gesammelten Daten zusammenfassend fest, dass eine Intelligenz im unterdurchschnittlichen Bereich und keine Hinweise auf eine relevante neuropsychologische Hirnfunktionsstörung vorlägen (IV-act. 33-60). Es sei aufgrund der vorliegenden Befunde davon auszugehen, dass aus neuropsychologischer Sicht keine berufsrelevanten kognitiven Einschränkungen beständen (IV-act. 33-63).