Seite 10 2.3.7 Im Abklärungsbericht Haushalt vom 14. März 2013 wurde die Beschwerdeführerin zu 70% im Erwerb und zu 30% im Haushalt tätig eingeschätzt (IV-act. 1.22). 2.4 Die rentenaufhebende Verfügung vom 22. August 2019 beruhte im Wesentlichen auf nachstehenden medizinischen Unterlagen: