2.3.6 Im ärztlichen Bericht vom 13. August 2012 über die RAD-Abklärung vom 7. August 2012 wurde eine schwere depressive Störung (ICD-10: F32.2) diagnostiziert. Aktuell bestehe eine 80-100%-ige Arbeitsunfähigkeit für sämtliche Tätigkeiten in freier Wirtschaft. Eine geschützte Arbeitsmöglichkeit wäre indiziert, sei aber nur sinnvoll bei mit Hilfe des ambulanten Behandlers erarbeiteter ausreichender Eigenmotivation. Bei gutem Verlauf wäre sodann eine niederschwellige berufliche Massnahme in einer geschützten Werkstatt mit langsamem Aufbau von Ausdauer und Leistung zu erwägen (IV-act. 1.31).