Aufgaben im Haushalt könnten täglich mit maximal 2 Stunden Aufwand und unter Entlastung durch die Spitex bewältigt werden. Die bisherige Tätigkeit sei nicht zumutbar, da insgesamt eine deutlich eingeschränkte psychische Belastbarkeit bestehe, die eine Tätigkeit des ersten Arbeitsmarktes derzeit und weiterhin verunmöglichen. Eine andere Tätigkeit sei ebenfalls nicht zumutbar, da aufgrund des bisherigen Verlaufs, Art und Schwere des psychischen Leidens an der bisherigen Einschätzung festgehalten werden müsse, dass eine Besserung des Leidens und damit ein Wiedererlangen einer Arbeitsfähigkeit nur langfristig zu erwarten sei (IV-act. 1.43).