2.3.4 Im Verlaufsbericht vom 26. Januar 2012 attestierte der behandelnde Psychiater Dr. med. E. der Beschwerdeführerin einen stationären Gesundheitszustand sowie eine unveränderte Diagnose. Im Übrigen hielt er daran fest, dass eine mindestens 80%-ige Arbeitsunfähigkeit für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Sachbearbeiterin bestehe und jedwede andere Tätigkeit des ersten Arbeitsmarktes. Aufgaben im Haushalt könnten täglich mit maximal 2 Stunden Aufwand und unter Entlastung durch die Spitex bewältigt werden.