erreichende psychische Beschwerdebild werde durch psychosoziale Faktoren mit aufrechterhalten. Im aktuellen Zustandsbild sei die Beschwerdeführerin weiter akut behandlungsbedürftig und aus fachärztlich psychiatrischer Sicht als nicht arbeitsfähig für Tätigkeiten unter Bedingungen der freien Wirtschaft zu qualifizieren. Sie sei auf eine fortgesetzte fachärztlich psychiatrische und psychopharmako-logische Behandlung angewiesen, wobei die Option einer erneuten Behandlungsintensi-vierung im Rahmen eines stationären Therapieprozesses geprüft werden müsse. Das vorliegende Zustandsbild