Seite 8 2.3 Die rentenzusprechende Verfügung vom 25. Oktober 2013, mit welcher die IV-Stelle St. Gallen der Beschwerdeführerin mit Wirkung ab 1. August 2011 eine Dreiviertelrente zugesprochen hatte, stützte sich im Wesentlichen auf folgende medizinischen Berichte (IVact. 1.6): 2.3.1 Im Austrittsbericht der Klinik G. vom 25. Dezember 2010 über den stationären Aufenthalt der Beschwerdeführerin vom 13. September 2010 bis 21. Dezember 2010 wurde die Diagnose einer mittelgradigen depressiven Episode ohne somatisches Syndrom (ICD-10: F32.10) gestellt (IV-act. 33-75ff).