2.2.1 Die IV-Stelle begründet die revisionsweise Aufhebung der Rente gestützt auf das Gutachten von Dr. med. C. vom 21. Mai 2019 damit, dass eine Verbesserung des Gesundheitszustands der Beschwerdeführerin vorliege. Im Rahmen der Beurteilung der Einschränkung der Arbeitsfähigkeit seien Diskrepanzen zwischen den geschilderten Beschwerden und dem Aktivitätsniveau festgestellt worden, weshalb gemäss dem RAD kein dauerhafter Gesundheitsschaden mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit festzustellen sei.