Mit Vorbescheid vom 24. Mai 2019 kündigte die IV-Stelle A. die Rentenaufhebung an (IV-act. 35). Dagegen liess A. am 21. Juni 2019 Einwand erheben und reichte eine ärztliche Stellungnahme ihres behandelnden Psychiaters Dr. med. E., Facharzt FMH Psychiatrie und Psychotherapie, vom 15. Juni 2019 Seite 2 ein (IV-act. 41). Mit Verfügung vom 22. August 2019 bestätigte die IV-Stelle ihren Vorbescheid und hob die Rente nach Zustellung der Verfügung auf Ende des folgenden Monates auf (IV-act. 43).