B. Am 1. Mai 2018 leitete die infolge Wohnsitzwechsels nunmehr zuständige IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden von Amtes wegen ein Revisionsverfahren ein (IV-act. 1.1 und IVact. 2). Die IV-Stelle klärte in der Folge den medizinischen Sachverhalt erneut ab und holte bei Dr. med. C., Facharzt FMH Psychiatrie und Psychotherapie, ein psychiatrisches Gutachten und bei lic. phil. D., Fachpsychologe für Neuropsychologie FSP, eine neuropsychologische Beurteilung ein (IV-act. 33). Mit Vorbescheid vom 24. Mai 2019 kündigte die IV-Stelle A. die Rentenaufhebung an (IV-act. 35).