Im Rahmen der Abklärung des erwerblichen und medizinischen Sachverhalts holte die IV-Stelle bei Dr. med. B., Arzt für Neurologie und Psychiatrie, ein monodisziplinäres Gutachten ein, am 7. August 2012 fand eine Untersuchung beim Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) statt und am 12. Februar 2013 eine Haushaltsabklärung (IV-act. 1.35, IV-act. 1.31 und IV-act. 1.22). Mit Verfügung vom 25. Oktober 2013 sprach ihr die IV-Stelle mit Wirkung ab 1. August 2011 eine Dreiviertelrente (Invaliditätsgrad: 64%) zu (IV-act. 1.6).