d) Hinsichtlich der Bemessung des Invalideneinkommens geht der Versicherte keiner zumutbaren Erwerbstätigkeit mehr nach. Es ist somit auf die Lohnstrukturerhebungen (LSE) des Bundesamts für Statistik abzustellen (LSE; Ausgabe 2016; veröffentlicht am 26. Oktober 2018). Da die im Verfügungszeitpunkt aktuellsten veröffentlichten Tabellen anzuwenden sind, ist die Tabelle T17 des Jahres 2016 heranzuziehen (Tabelle T17 monatlicher Bruttolohn [Zentralwert] nach Berufsgruppen, Lebensalter und Geschlecht, privater und öffentlicher Sektor zusammen).