Es handelt sich somit nicht um eine objektive Auseinandersetzung mit den diagnostischen Kriterien einer Depression. Soweit der Gutachter letztlich keine depressive Episode angenommen hat, besteht also wiederum kein Anlass, diese Schlussfolgerung in Zweifel zu ziehen, zumal eben für den nämlichen Zeitraum auch keine abweichenden Behandlungsberichte vorliegen.