In demselben Sinne bestehen auch keine Anhaltspunkte, dass der Gutachter aus den Ergebnissen des Mini-ICF-APP falsche Schlussfolgerungen bezüglich der Arbeitsfähigkeit gezogen hat. In Bezug auf die Frage nach einer depressiven Episode schliesslich ist dem Gutachten wie erwähnt zu entnehmen, aufgrund der Hinweise auf nicht im geklagten Umfang vorhandene Funktionsbeeinträchtigungen, der Unvollständigkeit der diagnostischen Kriterien für eine Posttraumatische Belastungsstörung und der nicht leitliniengerechten Therapie könne keine psychiatrische Diagnose mit IV-relevanter Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt werden.