Es stand dies jedoch im Zusammenhang mit den anscheinend progredienten Beschwerden am Oberschenkel. Der Gutachter hatte diesbezüglich einen Behandlungsvorschlag geäussert und nach Ablauf von 6 Monaten eine Verlaufsbegutachtung empfohlen (Gutachten, S. 76). Im Übrigen hatte der Gutachter angegeben, die Beschwerden am Oberschenkel würden überwiegend beim Stehen und Gehen auftreten. Mit seiner Beurteilung drückte der Neurologe mithin aus, dass er aufgrund der vorgeschlagenen Therapie Auswirkungen auf die Beschwerdesituation beim Gehen und Stehen erwartete, mit entsprechenden Folgen für die Arbeitsfähigkeit.