Die Schmerzen würden indes überwiegend beim Stehen und Gehen auftreten und eine leichte, wechselbelastende Tätigkeit, die langes Stehen und Gehen vermeide, sei vollumfänglich möglich (S. 76 f.). Weiter hinten im Rahmen der versicherungsmedizinischen Gesamtbeurteilung des Gutachtens findet sich sodann noch die klare Stellungnahme, dass der Versicherte aus neurologischer Sicht für die bisherige Tätigkeit im Personenschutz zu 100 % arbeitsunfähig sei (S. 118). Dem neuropsychologischen Gutachten ist zu entnehmen, dass eine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit zufolge ungenügender Mitarbeit des Exploranden nicht möglich sei (S. 85).