Bei der neuropsychologischen Beurteilung lasse die Zusammenstellung der Befunde auf ein Aggravationsverhalten des Versicherten schliessen. Daher könnten die Ergebnisse der Leistungstests nicht inhaltlich ausgewertet werden und sie würden wegen mangelnder Mitarbeit keine verwertbaren neuropsychologischen Befunde liefern, da sie wahrscheinlich nicht das effektiv vorhandene kognitive Leistungsmass abbildeten. Auch die Ergebnisse des Persönlichkeitstests SKID II könnten so nicht valide interpretiert werden. Es bestehe natürlich das Risiko, dass tatsächliche und spezifische kognitive Defizite differentialdiagnostisch nicht festgestellt werden könnten.