Seite 11 ralgia paraesthetica postulieren. Bei progredienten Beschwerden am rechten Oberschenkel sei der Endzustand nicht erreicht. Damit könne die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit abschliessend diesbezüglich nicht beurteilt werden. Aktuell sei dem Versicherten lediglich eine rein sitzende Tätigkeit zu 100 % zumutbar (IV-act. 221, S. 116 f.).