Bei der neurologischen Exploration sei die Schmerzschilderung nicht verdächtig auf eine radikuläre Ursache gewesen. Diesbezüglich sei der neurologische Befund unauffällig gewesen. Die Rückenschmerzen liessen sich neurologisch nicht erklären. Am ehesten sei von einem chronischen Schmerzsyndrom auszugehen. Der Körperbau des Versicherten erscheine athletisch, was diskrepant zum angegebenen Aktivitätsniveau sei. Bezüglich der schmerzhaften Narbe am rechten Oberschenkel habe er in der Untersuchung und auch im scheinbar unbeobachteten Verhalten eine deutliche Schmerzvermeidung gezeigt.