In der angestammten Tätigkeit als Experte und Instruktor für Extrem-Per- sonenschutz und in einer Verweistätigkeit werde anhand der aktuellen klinischen und radiologischen Befunde eine 100%ige Arbeitsfähigkeit des Versicherten eingeschätzt. Generell sei die Arbeitsfähigkeit aus orthopädisch-traumatologischer Sicht nie längerfristig eingeschränkt gewesen (IV-act. 221, S. 115 f.).