Hinweise auf eine vorliegende Impingementsymptomatik oder eine Rotatorenmanschettenruptur hätten sich nicht gefunden. Bei fehlender Druckschmerzangabe und nicht schmerzhafter horizontaler Adduktion des rechten Schultergelenks liege keine Reizung oder aktivierte Arthrose des rechten Akromioklavikulargelenks vor. Weiter habe der Versicherte angegeben, dass er aufgrund eines „Ziehens in der Wunde“ (operativ sanierter Abszess am proximalen lateralen rechten Oberschenkel) nicht mehr normal laufen könne. Die Hüftgelenksbeweglichkeit rechts sei eingeschränkt demonstriert worden.