Bei der orthopädischen Exploration habe sich eine Differenz gezeigt zwischen der spontan frei beweglichen Lendenwirbelsäule und der demonstrierten, gering eingeschränkt beweglichen Lendenwirbelsäule. Hinweise auf eine Reizung lumbaler Nervenwurzeln fänden sich nicht. Diskrepant gewesen seien der nicht vorführbare Einbeinstand rechts und das sehr