Der 6- Minuten-Gehtest habe nach 4.5 Minuten wegen Schwindel abgebrochen werden müssen und eine verminderte Gehleistung ohne Angabe von Claudicatiobeschwerden oder Dyspnoe ergeben. Aufgrund der stabilen Vitalzeichen könnten weder starke Schmerzen noch Schwindel nachvollzogen werden. Der Schellong-Test sei unauffällig gewesen. Aus chirurgisch-internistischer Sicht lasse sich keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit begründen, weder in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit noch in einer dem Alter und dem Habitus angepassten Verweistätigkeit (IV-act. 221, S. 115).