Seite 8 Veränderung ergeben habe, weshalb sie darum ersuche, mit dem Entscheid noch zuzuwarten. Derzeit warte sie noch auf medizinische Unterlagen betreffend den Versicherten (IV-act. 230). Analoge Schreiben bezüglich Ersuchen um Fristerstreckung folgten am 23. Juli 2018 (IV-act. 232), 7. September 2018 (IV-act. 234) und am 28. September 2018 (IV-act. 236). In einer Eingabe vom 4. Dezember 2018 lieferte die Rechtsvertreterin der Vorinstanz aktuelle medizinische Unterlagen. Gleichzeitig stellte sie noch weitere Berichte in Aussicht (IV-act. 239).