Konkrete Beanstandungen waren dann allerdings innert erstreckter Frist anscheinend nicht eingegangen. Nachdem das B. ______ schliesslich am 16. November 2017 sein Gutachten geliefert hatte, lud die IV-Stelle den Versicherten am 17. Januar 2018 zur persönlichen Besprechung der Rentenleistungen ein (IV-act. 223). Am 29. Januar 2018 gelangte die Rechtsvertreterin mittels E-Mail an die IV-Stelle und ersuchte um Verschiebung des Termins für die persönliche Besprechung (IV-act. 227). Mit Schreiben vom 16. April 2018 teilte die Rechtsvertreterin namentlich mit, dass sich beim Klienten eine gesundheitliche