In diesem Stadium kann der Versicherte (nicht personenbezogene) materielle Einwendungen gegen eine Begutachtung an sich oder gegen Art oder Umfang der Begutachtung vorbringen (Beispiele: unnötige second opinion; unzutreffende Wahl der medizinischen Disziplinen). In einem zweiten Schritt teilt die IV-Stelle dem Versicherten die mittels Zufallszuweisung (durch die vom BSV entwickelte Vergabeplattform C. ______, über welche der gesamte Verlauf der Gutachtenseinholung gesteuert und kontrolliert wird; vgl. C. _