Daraufhin erliess die IV-Stelle am 15. Januar 2015 die Mitteilung an den Versicherten, dass eine berufliche Integration aktuell nicht möglich sei und die Arbeitsvermittlung abgeschlossen werde (IV-act. 94). Am 5. Oktober 2016 leitete sie eine polydisziplinäre medizinische Untersuchung in die Wege (IV-act. 153). Mit Schreiben vom 15. Februar 2017 erkundigte sie sich beim Versicherten, ob er als Ort für die Begutachtung Basel oder Luzern wünsche (IV-act. 175). Der Versicherte antwortete am 7. März 2017, am liebsten wäre ihm eine Begutachtung in Zürich, aber wenn das nicht gehe, wäre Luzern auch eine Option (IV-act. 177).