Seite 2 Potentialabklärung in Form eines Austestens der Belastbarkeits- und Konzentrationsfähigkeit (IV-act. 81; 83). Laut dem Schlussbericht zu dieser vom 29. September bis 24. Oktober 2014 durchgeführten Massnahme habe der Versicherte die vereinbarte Präsenzzeit nicht leisten können. Eine Arbeits- und Leistungsfähigkeit sei nicht gegeben (IV-act. 89). Daraufhin erliess die IV-Stelle am 15. Januar 2015 die Mitteilung an den Versicherten, dass eine berufliche Integration aktuell nicht möglich sei und die Arbeitsvermittlung abgeschlossen werde (IV-act. 94).