Dagegen erhob der Versicherte am 25. Januar 2013 Einwand (IV-act. 51). In der Folge tätigte die IV-Stelle AR weitere Abklärungen. Am 26. Mai 2014 sprach sie dem Versicherten Arbeitsvermittlung zu (IV-act. 75). Nachdem dieser der IV-Stelle mit Schreiben vom 25. Juni 2014 mitgeteilt hatte, er sei keineswegs in der Lage, zu dem von jener angenommenen Pensum von 100 % in einer angepassten Tätigkeit zu arbeiten, veranlasste die IV-Stelle im September 2014 eine