Als der Versicherte im Juli 2011 seinen Wohnsitz in den Kanton Zürich verlegte, delegierte die IV- Stelle die Abklärung der beruflichen Eingliederung an die SVA Zürich (IV-act. 29). Am 13. März 2012 teilte die IV-Stelle AR dem Versicherten mit, die Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitsvermittlung seien erfüllt (IV-act. 41). Mit Schreiben vom 3. September 2012 informierte die SVA Zürich die IV-Stelle AR über den Abschluss des Delegationsfalls (IV-act.