A. Der am XX.XX.1969 geborene A. ______ (nachfolgend: Versicherter oder Beschwerdeführer) meldete sich im Mai 2011 unter Angabe eines erlittenen Unfalls zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an (IV-act. 1). Die IV-Stelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: IV-Stelle AR) tätigte die erwerblichen und medizinischen Abklärungen und zog namentlich die Akten des Unfallversicherers bei (IV-act. 8). Als der Versicherte im Juli 2011 seinen Wohnsitz in den Kanton Zürich verlegte, delegierte die IV- Stelle die Abklärung der beruflichen Eingliederung an die SVA Zürich (IV-act.