Gleichwohl liefern die Akten Hinweise für auch noch danach bestehende unfallbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen. So hatte die behandelnde Psychiaterin in ihrem Bericht vom 13. Juli 2018 festgehalten, dass als Folge der Fussverletzungen massive Einschränkungen in Bezug auf die Beweglichkeit bestünden und die Versicherte „nicht gut auf den Füssen“ sei (act. 8.2/66, S. 3). Sodann liegt ein Bericht des Hausarztes Dr. E. vom 28. November 2018 zuhanden des Unfallversicherers bei den Akten, worin immer noch vorliegende Schmerzen und Schwellungen in beiden Unterschenkeln und beiden Fusssohlen angegeben sind.