Seite 13 fochtene Entscheid erst zwei Jahre später erfolgte. In der fraglichen Zeitspanne war der Gesundheitszustand der Versicherten wesentlich durch die Folgen des Unfalls vom 30. August 2017 mitgeprägt. Wohl ist zutreffend, dass die erlittenen Frakturen schlussendlich grundsätzlich gut verheilt waren. Ebenso, dass nach April 2018 keine fachärztlichen orthopädischen Behandlungen mehr dokumentiert sind. Gleichwohl liefern die Akten Hinweise für auch noch danach bestehende unfallbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen.