4.6.3 Das Vorgehen der IV-Stelle erscheint in verschiedener Hinsicht fragwürdig. Zunächst ist es nicht haltbar, dass jene schlussendlich auf eine RAD-Kurzbeurteilung abstellte, welche ein schon in sich widersprüchliches Gutachten schützte und darüber hinaus auch in klarem Widerspruch zu einer wesentlich fundierteren früheren RAD-Stellungnahme stand. Davon abgesehen wurde dem tatsächlichen Verlauf ab dem Zeitpunkt der Gutachtenerstattung bis zum Verfügungszeitpunkt unzureichend Rechnung getragen. Die gutachterlichen Untersuchungen durch die SMAB AG fanden im Juni/Juli 2017 statt, derweil der ange-