Diese hatte gestützt auf einen Arztbericht von Dr. E. vom 28. November 2018 die Einholung eines aktuellen Berichts des Fussorthopäden Dr. F. angeregt. Nachdem Dr. F. folglich am 21. Januar 2019 angab, die Beschwerdeführerin lediglich zweimal – letztmals am 5. April 2018 – gesehen zu haben, schloss die RAD-Ärztin Dr. D. schliesslich im oberwähnten Bericht vom 10. Mai 2019 auf eine 70%ige Arbeitsfähigkeit angestammt, was dann zu der verfügungsweise erfolgten Ablehnung des Rentengesuchs der Beschwerdeführerin führte.