Darüber hinaus hatte auch die behandelnde Psychiaterin am 23. Februar 2018 bzw. 13. Juli 2018 eine bis auf weiteres bestehende Arbeitsunfähigkeit von 100 % angegeben (act. 8.2/60, S. 3; act. 8.2/68). Die IV-Stelle hatte die vom Unfallversicherer zugestellten Akten schliesslich der RAD-Ärztin D. zur Stellungnahme vorgelegt. Diese hatte gestützt auf einen Arztbericht von Dr. E. vom 28. November 2018 die Einholung eines aktuellen Berichts des Fussorthopäden Dr. F. angeregt.