Seite 12 4.6.2 Vorliegend ist festzustellen, dass bei der Beschwerdeführerin kurz nach Erstattung des Gutachtens neue medizinische Probleme auftraten. Konkret erlitt sie am 30. August 2017 einen Unfall, indem sie sich bei einem Sturz über eine Senke an beiden Fussgelenken verletzte.