Eine Differenzierung zwischen der angestammten letzten Tätigkeit und einer leidensangepassten Tätigkeit sei nicht sinnvoll, da die hier beschriebenen krankheitsbedingten (psychiatrischen) Beeinträchtigungen und Funktionseinschränkungen für jede Art von Tätigkeit relevant und behindernd gewesen wäre. Was das Arbeitsprofil betrifft, hatten die Gutachter nebst den bereits zitierten rheumatologischen Kriterien aus psychiatrischer Sicht festgehalten, es müssten Tätigkeiten mit hohem Stresspegel vermieden werden. Die Ausdauer und Fähigkeit unter Zeitdruck zu arbeiten, wären ebenfalls reduziert. Der Leistungsund Zeitdruck sollte angemessen sein.