verbundenen langwierigen gesundheitlichen Folgen erlitten hatte. In der Tat wurde die Frage nach der Erforderlichkeit eines kardiovaskulären Trainings von der IV-Stelle vor Verfügungserlass gar nicht mehr geprüft; die nunmehr zuständige RAD-Ärztin D. hatte sich damit nicht mehr auseinandergesetzt, obschon die RAD-Ärztin C. am 11. August 2017 noch ausdrücklich auf diesen Faktor hingewiesen hatte. 4.4.2 Weitere Ungereimtheiten ergeben sich vor allem auch mit Blick auf die gutachterlich letztlich bescheinigte Arbeitsfähigkeit. Die SMAB AG war zum Schluss gelangt, dass für die