Das rheumatologische Leiden falle dabei nicht ins Gewicht. Weiter oben findet sich hingegen die bereits erwähnte Angabe, dass infolge des chronischen und weitgehend therapieresistenten Schmerzsyndroms und des dadurch verursachten Trainingsdefizites eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit von rund 15 % bestehe, wobei diese Einbusse medizinisch-theoretisch durch ein gezieltes kardiovaskuläres Training grösstenteils korrigierbar sei. Daraus ist abzuleiten, dass im Zeitpunkt der Begutachtung anscheinend eben doch eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aus somatischer Sicht bestanden hat.