Aufgrund des RLS sollten Schichtarbeiten oder Arbeiten zur Nacht vermieden werden (Gutachten, S. 16). Im Sinne dieser Anforderungen wirkt es nicht überzeugend, wenn das Gutachten insbesondere das generalisierte Weichteilschmerzsyndrom oder eben das Restless Legs-Syndrom im Ergebnis bei den Diagnosen ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit einordnen. Nach der Systematik des Gutachtens wird auf einer Ebene eine Auswirkung fraglicher Diagnosen auf die Arbeitsfähigkeit verneint und auf einer anderen Ebene wieder bejaht. Ein weiterer Widerspruch in diesem Zusammenhang ist ausserdem innerhalb der versicherungsmedizinischen Beurteilung (Gutachten, S. 15) zu erkennen.