Seite 9 gelegt hatten. Demnach müssten aus rheumatologischer Sicht Tätigkeiten rückenkonform durchgeführt werden können und der Versicherten die Möglichkeit zur Einnahme von Wechselpositionen erlauben. Zu vermeiden seien das wiederholte Bücken und Aufrichten, das Anheben und Tragen von Gewichten über 10 kg, Arbeitstätigkeiten in der chronischen Vorneigehaltung des Rumpfes, in kniender und kauernder Position sowie mit repetitiven Einsätzen der oberen Extremitäten über der Horizontalen. Aufgrund des RLS sollten Schichtarbeiten oder Arbeiten zur Nacht vermieden werden (Gutachten, S. 16).