Quintessenz aus dem Fachgutachten: Einzig die psychiatrische Haupterkrankung sei für die Frage der Arbeitsfähigkeit relevant. Das rheumatologische Leiden falle dabei nicht ins Gewicht, auf den anderen Fachgebieten sei keine für die Arbeitsfähigkeit relevante Erkrankung feststellbar. Folgende psychischen Symptome stünden dabei im Vordergrund und definierten die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit im privaten und beruflichen Alltag: Stimmungslabilität, anhaltende latente Ängste und Sorgen, verminderte Stress- und Frustrationstoleranz, eingeschränkte psychomentale Ausdauer und Belastbarkeit, subjektives Insuffizienzgefühl.