Das Zusammenspiel dieser Beeinträchtigungen lasse eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit im persönlichen und beruflichen Alltag durchaus ableiten. Unter Berücksichtigung der noch vorhandenen Funktionsfähigkeit in den sonstigen Bereichen und der Tagesgestaltung sei hier von einer Arbeitsfähigkeit von 70 % auszugehen. In der neuropsychologischen Testung zeigten sich (unter Ritalin-Medikation) keine Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Aufmerksamkeitsleistung. Unter Berücksichtigung rein kognitiver Aspekte bestehe also keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit.