4. 4.1 In einem nächsten Schritt ist die medizinische Aktenlage darzustellen und zu würdigen. Die in der angefochtenen Verfügung erfolgte Leistungsablehnung basiert letztlich auf dem Gutachten der SMAB AG vom 9. August 2017, basierend auf den Fachgebieten Psychiatrie, Rheumatologie, Neuropsychologie, Innere Medizin und Neurologie. 4.2 Das Gutachten nennt als Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (letzte Tätigkeit) eine chronische Depression (ICD-10 F32.8). Unter den Diagnosen ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (letzte Tätigkeit) sind aufgeführt: