3.2 Vorliegend hatte die IV-Stelle bei der Versicherten am 10. Juli 2018 eine Haushaltsabklärung durchgeführt. Gemäss dem hierauf erstellten Bericht vom 3. August 2018 (act. 8.2/67) habe die Versicherte damals zum Ausdruck gebracht, dass sie heute wohl 100 % arbeiten würde, wären nicht schon seit Ewigkeiten ihre Einschränkungen dafür verantwortlich, dass sie die Pensen immer nach den noch vorhandenen Ressourcen habe reduzieren müssen. Sie habe ja in jüngeren Jahren trotz der Kinder teilweise in einem 100 %-Pensum gearbeitet, so würde sie dies bei voller Gesundheit ohne Betreuungspflichten sicherlich auch tun (Bericht, S. 4).