Am 27. Mai 2019 erliess die IV-Stelle ihren Vorbescheid, worin sie die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht stellte (act. 8.2/84). Nachdem die Versicherte am 24. Juni 2019, vertreten durch RA AAA., Einwand erhoben hatte (act. 8.2/87), hielt die IV-Stelle mit Verfügung vom 15. Juli 2019 an der Rentenablehnung fest (act. 2.2).