Am 26. September 2018 führte die IV-Stelle mit der Versicherten ein Vorgespräch Eingliederung, wobei diese angab, sich weder physisch noch psychisch in der Lage zu fühlen, sich mit der Integration in den Arbeitsmarkt auseinanderzusetzen (act. 8.2/72). Darauf basierend erliess die IV-Stelle am 2. Oktober 2018 die Mitteilung, dass aktuell keine Eingliederungsmassnahmen angezeigt seien (act.