Seite 2 August 2018; act. 8.2/67). Am 5. September 2018 nahm der RAD zum Verlauf seit der Begutachtung Stellung und gelangte dabei zum Schluss, dass die Versicherte ab sofort mit der im Gutachten attestierten Arbeitsfähigkeit wiedereingliederbar sei (act. 8.2/69). Am 26. September 2018 führte die IV-Stelle mit der Versicherten ein Vorgespräch Eingliederung, wobei diese angab, sich weder physisch noch psychisch in der Lage zu fühlen, sich mit der Integration in den Arbeitsmarkt auseinanderzusetzen (act.