Im März 2017 veranlasste sie eine polydisziplinäre medizinische Abklärung durch die SMAB AG, Bern (act. 8.2/32). Das betreffende Gutachten vom 9. August 2017, basierend auf den Fachgebieten Psychiatrie, Rheumatologie, Neuropsychologie, Innere Medizin und Neurologie, gelangte zum Ergebnis, dass bei der Beschwerdeführerin sowohl angestammt als auch adaptiert von einer 70%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen sei (act. 8.2/46). In der Folge nahm der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) am 11. August 2017 zum Gutachten Stellung.